Datenschutz-Grundverordnung
Die neue EU-Grundverordnung für alle Unternehmen
Sämtlichen personenbezogenen Daten die im Geschäftsleben erfasst werden sind durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Somit müssen alle Betriebe die geforderten Prozesse zur Überwachung und der Meldepflichten in ihre bestehenden Datenverarbeitungssysteme einarbeiten. Stellen Sie Ihr Unternehmen fristgerecht auf die neuen Abläufe um, damit Sie hohen Strafen entgehen.
Die von der EU beschlossene und im April 2016 veröffentlichte Verordnung tritt am 25.5.2018 in Kraft. Sie bedarf keiner Transformation in eine nationale Norm durch den nationalen Gesetzgeber. Sie entfaltet ihre unmittelbare Rechtswirkung bereits durch ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Unions-Mitgliedsstaaten.
Bis zum 25.5.2018 haben alle Unternehmer ihre internen Prozesse und Strukturen an die neuen Anforderungen anzupassen.
Wir unterstützen Sie:
- Sind Sie betroffen?
- Welche Datenschutzstrukturen nutzen Sie? Welche davon sind Datenschutz relevant?
- In welchen Bereichen besteht Handlungsbedarf?
- Welche Mitarbeiter sollten eine Schulung erhalten?
Gebäude- und Objektsicherheit
Die Objektsicherheitsprüfung seit 2012 in der ÖNORM B1300 (Wohngebäude) neu geregelt wirft in der Praxis Fragen zur Umsetzung auf.
Datenschutz-Grundverordnung
Ist Ihr Unternehmen bereit für die neue Datenschutz Grundverordnung? Wir überprüfen sorgfältig ob Sie für die neue Gesetzeslage gewappnet sind!
Energieausweis
Wer wenig Energie verbraucht, wird mit höheren Förderungen belohnt. Deshalb ist der Energieausweis für Wohngebäude von entscheidender Bedeutung.
Projektmanagement
Wer vorhat ein Bauprojekt zu realisieren, muss sich mit den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft und Recht relativ intensiv auseinander setzen.
Umbau – Sanierung – Revitalisierung
Nach Jahren des ‚Sich-Wohlfühlens‘ folgt die Phase der Erneuerung. Mit uns als Partner an Ihrer Seite lassen Sie Ihre Sorgen hinter sich.